Grabarten:
Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre.
Bei „Wahlgräbern“ ist eine Verlängerung der Nutzungsfrist über die Ruhefrist hinaus möglich.
Reihengräber werden nach Ablauf der Ruhefrist beseitigt.
Erdreihengrab
Erdwahlgrab
Doppelerdwahlgrab
Kinderreihengrab
Kinderwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
Urnengemeinschaftsanlagen:
friedhofsgepflegte Anlage werden wie Reihengräber nach Ablauf der Ruhefrist neu belegt
Grüne Wiese
Urnengarten (Platzreservierungen möglich)
(Baumbestattung ab 2024)